BGH deckelt Bank-Gebühren bei Kontoauszügen

Karlsruhe · Für den nachträglichen Ausdruck von Kontoauszügen dürfen Banken keine überhöhten Gebühren verlangen. Diese müssten sich vielmehr an den tatsächlichen Kosten orientieren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Damit folgten die Richter in Karlsruhe der Vorinstanz und gaben einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Gebühren der Commerzbank statt. 15 Euro werden dort für jeden nachträglichen Monatsauszug fällig. >

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