Banken BGH kippt zu hohe Gebühren von Sparkasse

Karlsruhe · () Der Bundesgerichtshof (BGH) hat überhöhten Gebühren für bestimmte Sparkassen-Leistungen einen Riegel vorgeschoben. Die Forderung von fünf Euro für eine Kundenbenachrichtigung per Brief sei unangemessen, weil sie nicht an den tatsächlich anfallenden Kosten ausgerichtet sei, entschied der BGH in einem gestern verkündeten Urteil. Damit entsprach das Gericht der Klage eines Verbraucherschutzvereins. (Az. XI ZR 590/15)

Die beklagte Sparkasse hatte in mehreren Klauseln ihres Preisverzeichnisses Gebühren von fünf Euro erhoben, falls sie Kunden per Brief etwa darüber unterrichtete, dass ein Überweisungsauftrag mangels Kontendeckung nicht ausgeführt wurde, Lastschriften oder Einzugsermächtigungen fehlgeschlagen waren. Der BGH verwies in der Begründung darauf, dass die Sparkasse ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen habe, ohne dafür ein gesondertes Entgelt verlangen zu können.

(AFP)
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