Deutsche Bank muss Kündigungen zurücknehmen

Frankfurt · . Im Skandal um Zinsmanipulation hat die Deutsche Bank vier Mitarbeitern zu Unrecht fristlos gekündigt.

Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte gestern, die im Februar ausgesprochenen Entlassungen seien "unverhältnismäßig" und somit nicht rechtskräftig. Nun haben die vier Geldmarktexperten Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Rechtsstreits. Zudem muss die Bank ihnen Gehälter samt Zinsen nachzahlen (Az.: 9 Ca 1551/13 bis 9 Ca 1554/13). Die vier Händler waren über Jahre an der Festsetzung der Zinssätze Euribor beziehungsweise Libor beteiligt. Sie sollen sich per Chat und E-Mail verbotenerweise auch mit Derivate-Händlern im eigenen Haus ausgetauscht haben. Wegen eines derart "schwerwiegenden Fehlverhaltens von so hochbezahlten Leuten" habe an der außerordentlichen Kündigung kein Weg vorbeigeführt, so Anwalt Christian Hoefs. Die Ermittlung der Zinssätze müsse "objektiv und unbeeinflusst" geschehen.

Die "London Interbank Offered Rate" (Libor) gibt an, zu welchen Konditionen sich Banken gegenseitig Geld leihen. Der Euribor ist quasi die Euro-Variante. Diese Zinssätze werden täglich von internationalen Großbanken gemeinsam festgelegt. Weil sie als Grundlage für Geschäfte in Billionenhöhe gelten - von Baukrediten bis zu Derivate-Geschäften - können kleine Veränderungen große Schwankungen auslösen. Großbanken sollen über Jahre manipuliert haben, um höhere Gewinne einzustreichen.

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