BGH: Hausbesitzer darf Mietern wegen Abriss und Neubau kündigen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Hausbesitzer gestärkt. Die Kündigung von Mietern in sanierungsbedürftigen Altbauten ist erlaubt, wenn an deren Stelle eine größere Anlage mit Eigentumswohnungen gebaut werden soll, urteilte der Bundegerichtshof gestern (VIII ZR 7/08)

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Hausbesitzer gestärkt. Die Kündigung von Mietern in sanierungsbedürftigen Altbauten ist erlaubt, wenn an deren Stelle eine größere Anlage mit Eigentumswohnungen gebaut werden soll, urteilte der Bundegerichtshof gestern (VIII ZR 7/08). Solch eine Baumaßnahme sei eine "angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks", begründeten die Karlsruher Richter ihr Urteil. Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses würden dem Vermieter dagegen erhebliche Nachteile entstehen. ddp/afp

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