BGH stärkt Rechte der Verbraucher bei Warenumtausch
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher, obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch defekter Waren gestärkt. Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus in Gebrauch hatten. Das folgt laut BGH aus einer EU-Richtlinie zum Schutz der Verbraucher, obwohl nach deutschem Recht ein solcher Anspruch möglich wäre. Mit seinem Urteil setzt das Karlsruher Gericht eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs um. Das Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70 Euro Wertersatz gefordert, weil sie einen defekten Backofen nach anderthalb Jahren umtauschte - erst da hatte sie entdeckt, dass die Emailleschicht abgeplatzt war. Das geforderte Entgelt bezahlte sie, trat aber den Fall an den Bundesverband der Verbraucherzentralen ab, der daraus ein Grundsatzverfahren machte. dpa