Bremen Arbeitgeber muss für Schutz der Mitarbeiter sorgen

Bremen · Der Schutz von Haut und Händen im Job ist Sache des Arbeitgebers. Konkret bedeutet das: Die Arbeit muss so gestaltet sein, dass Beschäftigte möglichst wenig mit Stoffen in Berührung kommen, die ihnen und ihrer Haut schaden können.

Lässt sich das nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.

(dpa)
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