Bremen Arbeitgeber muss für Schutz der Mitarbeiter sorgen
Bremen · Der Schutz von Haut und Händen im Job ist Sache des Arbeitgebers. Konkret bedeutet das: Die Arbeit muss so gestaltet sein, dass Beschäftigte möglichst wenig mit Stoffen in Berührung kommen, die ihnen und ihrer Haut schaden können.
03.05.2019
, 20:05 Uhr
Lässt sich das nicht vermeiden, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Schutzhandschuhe zur Verfügung stellen. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen hin.