Wer einen Pflichtteil am Erbe erhält

Beim Tod eines nahen Angehörigen können Familienmitglieder zumindest einen Pflichtteil am Erbe einfordern. Allerdings sind nicht alle dazu berechtigt.

 ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Sabine Meuter vom 3. Juli 2019: Auch wer ein Testament schreibt, kann seine Erben nicht ohne weiteres beliebig bestimmen. Nahe Hinterbliebene haben Anspruch auf den Pflichtteil. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Sabine Meuter vom 3. Juli 2019: Auch wer ein Testament schreibt, kann seine Erben nicht ohne weiteres beliebig bestimmen. Nahe Hinterbliebene haben Anspruch auf den Pflichtteil. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Die Grundfrage bei jedem Erbfall ist: Wer bekommt was? Nicht selten bricht darüber Streit aus. Was viele nicht wissen: Manche Verwandte erben unabhängig davon, was der Erblasser geregelt hat. Sie haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser garantiert nahen Hinterbliebenen eine Mindestbeteiligung am Erbe, wenn sie im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.

Pflichtteilsberechtigt sind die Eltern des Verstorbenen, der Ehepartner und die Kinder der verstorbenen Person. Sind die Kinder bereits tot, erben die Enkel oder die Urenkel.

Die Eltern sind aber nur pflichtteilsberechtigt, wenn der oder die Verstorbene keine Kinder hat. Keinen Pflichtteil erhalten Stief- und Schwiegerkinder. Gleiches gilt für Geschwister. Generell gilt: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch!

Ansprüche auf Gegenstände wie Gemälde oder Immobilien bestehen nicht.

Doch wie wird der Pflichtteil berechnet? Bemessungsgrundlage ist der volle Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten wie Beerdigungskosten. Die Höhe des Pflichtteils ist die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbes. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss selbst aktiv werden und ihn gegenüber dem Erben einfordern.

Der Erbe ist verpflichtet, ein Verzeichnis über sämtliche Vermögensgegenstände des Verstorbenen zu erstellen. Manchmal wird allerdings bei einem solchen Verzeichnis häufig einiges oder vieles unterschlagen. Denn nicht immer ist es von einem Erblasser gewollt, dass nach seinem Tod bestimmte Personen einen Pflichtteil aus seinem Nachlass einfordern.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das kinderlos ist, will ausschließen, dass im Fall des Todes eines Partners dessen Eltern einen Pflichtteil am Erbe geltend machen. In einem solchen Fall ist ein Pflichtteilsverzicht denkbar.

Einen solchen Pflichtteilsverzicht muss zwingend beurkundet werden. Der Erblasser vereinbart dabei mit dem Pflichtteilsberechtigten, dass dieser seinen Anspruch nicht geltend macht.

Der Pflichtteil kann aber auch reduziert werden. Das ist möglich, indem der Erblasser zu seinen Lebzeiten Schenkungen an die Personen vornimmt, die ihm wichtig sind. Liegen Schenkungen weniger als zehn Jahre zurück, hat der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben. In diesem Fall wird der Wert der Schenkung dem Nachlass hinzugerechnet.

Er schmilzt jedoch für jedes Jahr, das zwischen Schenkung und Erbfall verstrichen ist, um ein Zehntel ab. Nach zehn Jahren gibt es keinen Ergänzungsanspruch mehr.

Es gibt Fälle, in denen Erblasser ungeliebten Angehörigen auch den Pflichtteil entziehen würden. Das ist aber nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung für einen Pflichtteilsentzug ist, dass der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder einem ihm Nahestehenden nach dem Leben trachtete, sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat, seine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt oder wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurde. Liebloses Verhalten, Entfremdung oder Undankbarkeit sind keine rechtswirksamen Gründe für einen Pflichtteilsentzug.

Wer in Sachen Erben und Vererben auf der ganz sicheren Seite stehen möchte, sollte sich vertrauensvoll an die saarländischen Rechtsanwälte wenden. red

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