Deutsche Fußball-Liga Keine Solidarität in der DFL mit Werder Bremen

Neu-Isenburg · Antrag auf Übernahme der Polizeikosten abgelehnt.

Ein von Bundesligist Werder Bremen beantragter Solidarfonds zur Finanzierung einer Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen ist auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball-Liga abgelehnt worden. Die Mehrheit der 36 Erst- und Zweitligisten votierte bei dem Treffen am Dienstag in Neu-Isenburg gegen eine Umlage der zusätzlichen Kosten auf alle Vereine. Wie die DFL mitteilte, sollen künftig fällig werdende Gebührenbescheide in gleicher Weise behandelt werden wie bisher. Ein wie auch immer geartetes Fonds-Modell stehe für die DFL weiterhin nicht zur Debatte.

Werder Bremen hatte im Vorfeld den Antrag gestellt, in Zukunft nicht allein auf den Kosten für den zusätzlichen Einsatz von Sicherheitskräften bei Hochrisikospielen sitzen zu bleiben. Der Verein appelliert stattdessen an das Solidaritäts-Prinzip und wollte erreichen, dass es zu einer „angemessenen Teilung“ dieser Kosten unter den Erst- und Zweitliga-Clubs kommt. Dagegen sprachen sich nach DFL-Angaben 32 der 34 anwesenden Clubs in geheimer Abstimmung, bei einer Enthaltung und einer Ja-Stimme, aus.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im März entschieden, dass die Bundesländer die zusätzlichen Polizeikosten bei Hochsicherheitsspielen grundsätzlich der DFL in Rechnung stellen dürfen. Das Land Bremen hat seitdem bereits Gebührenbescheide an die DFL verschickt. Die leitete diese dann weiter an Werder Bremen.

Wie die DFL mitteilte, gehen die aktuellen Gebührenbescheide der Hansestadt Bremen für Polizeikosten nun in voller Höhe von rund 1,17 Millionen Euro zu Lasten von Werder Bremen. Ein Teilbetrag von 50 Prozent gegenüber dem Verein soll bis zum Abschluss des Rechtsstreits vor dem Bundesverfassungsgericht gestundet werden.

Die Bremer hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer für sie negativ verlaufenden Abstimmung rechtliche Schritte gegenüber der DFL zu prüfen. Das bekräftigte Klaus Filbry, Werders Vorsitzender der Geschäftsführung, nun nach der verlorenen Abstimmung. „Um die Interessen von Werder zu vertreten, wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten. Wir hätten diese Situation gerne vermieden. Aber wir müssen alles dafür tun, dass der Schaden, den das Land Bremen uns aufbürdet, so gering wie möglich ausfällt“, erklärte Filbry am Dienstag.

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