Wenn in der Lehre das Geld knapp ist

Kindergeld: · Mit dem Ausbildungsvertrag in der Tasche ist das Wichtigste schon mal geschafft. Wenn die Ausbildungsvergütung aber nicht reicht, um den Alltag während der Lehre zu finanzieren, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. SZ-Redaktionsmitglied Hélène Maillasson fasst die wichtigsten zusammen.

Berufsausbildungsbeihilfe: Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Agentur für Arbeit bezahlt. Minderjährige Azubis, die aus ihrem Elternhaus ausziehen müssen, weil sich ihr Ausbildungsbetrieb in einer weiter entfernten Stadt befindet, haben darauf einen Anspruch. Wer über 18 ist oder bereits selbst Kinder hat, kann die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, auch wenn die Eltern in der Nähe des Ausbildungsbetriebs wohnen. Diese Beihilfe sollte so früh wie möglich beantragt werden - am besten noch vor Ausbildungsbeginn, denn sie wird nicht rückwirkend bezahlt. Diese Form der Unterstützung gilt nicht für rein schulische Ausbildungen.

Schüler-Bafög: Dass man als Student das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Anspruch nehmen kann, wissen die meisten. Doch auch Azubis können dadurch gefördert werden, wenn ihr Einkommen oder das ihrer Eltern nicht ausreicht. Das sogenannte "Schüler-BAföG" können Azubis bekommen, die in einer Fach- oder Berufsfachschule auf einen qualifizierenden Abschluss zusteuern. Im Gegensatz zu Studenten müssen Schüler in den meisten Fällen das erhaltene Geld nicht zurückbezahlen. Wer sich nach der Ausbildung weiter in seinem Beruf qualifizieren möchte, kann in dem Fall das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen.

Bildungskredit (KfW): Der Bildungskredit wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Es handelt sich um eine öffentliche Einrichtung, deshalb sind die Konditionen besonders günstig (derzeit 1,09 Prozent Zinsen). Die Aufnahme des Bildungskredits ist unabhängig vom Einkommen. Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr können den Bildungskredit in Anspruch nehmen. Die Rückzahlung in monatlichen Raten beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Wer eine Ausbildung in Teilzeit absolviert, kann allerdings nicht auf diese Form der Finanzierung zurückgreifen.

Wohngeld: Lehrlinge , die keinen Anspruch auf BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe haben, können bei der zuständigen Behörde (im Saarland: die Landkreise und der Regionalverband) Wohngeld beantragen. Dieser Zuschuss zur Miete wird an Azubis gezahlt, die volljährig sind und nicht bei ihren Eltern wohnen, sondern eine eigene Wohnung oder ein Zimmer haben. Der Betrag, der ausgezahlt wird, richtet sich nach der Höhe der Miete und des eigenen Einkommens.

Im Regelfall bekommen die Eltern Kindergeld , bis ihr Nachwuchs volljährig ist. Diese Frist kann aber für die Zeit der Ausbildung und längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Azubis verlängert werden. Wenn er alleine wohnt und von seinen Eltern finanziell nicht unterstützt wird, sind diese dazu verpflichtet, ihm das Kindergeld , das sie ja für seinen Unterhalt beziehen, auszuzahlen. Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Arbeitsagentur gezahlt.

Nebenjob: Eine andere Möglichkeit, sein Einkommen während der Ausbildung zu steigern, ist, einen Nebenjob anzunehmen. Wer das macht, ist allerdings dazu verpflichtet, seinen Vorgesetzten im Ausbildungsbetrieb darüber zu informieren. Grundsätzlich darf dieser den Nebenjob nicht verbieten, solange dies keine Auswirkungen auf die Leistungen des Lehrlings hat und der Nebenjob nicht bei einem Konkurrenz-Unternehmen stattfindet. Am einfachsten ist es, einen "Mini-Job" auszuüben. Dabei darf man bis zu 450 Euro im Monat verdienen und zahlt kaum Steuern und Sozialabgaben. Wichtig ist es, sich mit der Aufnahme eines Nebenjobs nicht zu übernehmen und die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht zu überschreiten, denn die Arbeitsstunden der Ausbildung und des Nebenjobs werden addiert.

Auch wenn es keine zusätzliche Einnahmequelle ist: Azubis profitieren oft von Rabatten und Ermäßigungen. Egal ob beim Handy- oder Internetvertrag oder beim Bus-Abo. Viele Firmen richten sich auf die Bedürfnisse von Schülern und Azubis aus und bieten ihnen attraktive Tarife an. Je nach der Höhe des Einkommens gibt es auch die Möglichkeit, von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Außerdem bieten Banken Lehrlingen oft kostenlose Girokonten an, auf die sie ihre Ausbildungsvergütung überweisen lassen können. Bearbeitungsgebühren für das Konto fallen dann weg. Und auch mit wenig Geld lassen sich in der Freizeit ein paar Unternehmungen realisieren: In den meisten Museen, Büchereien, Schwimmbädern oder Kinos gibt es für Lehrlinge ermäßigte Eintrittspreise.

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