Ausbildungsserie Eigene Wohnung trotz leerer Taschen

Saarbrücken · Auszubildende verdienen während ihrer Lehre kein Vermögen. Doch es gibt Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu bekommen.

 Leere Taschen: Das Gehalt vieler Auszubildender ist oft zu gering, um sich ein selbstständiges Leben finanzieren zu können.

Leere Taschen: Das Gehalt vieler Auszubildender ist oft zu gering, um sich ein selbstständiges Leben finanzieren zu können.

Foto: dpa-tmn/Karolin Krämer

Endlich – der lang ersehnte Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Der Start ins Berufsleben steht kurz bevor. Doch die neue Stelle ist vom Elternhaus nicht gut zu erreichen. Also muss eine eigene Wohnung angemietet werden. Doch Miete, die Verpflegung und die Hobbies zahlen sich nicht von allein. Zwar verdient man in der Ausbildung meist sein erstes Geld, aber das Gehalt ist nicht immer üppig. Damit die Auszubildenden ihre Wohnung trotzdem bezahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, an Unterstützung heranzukommen. Hier ein Überblick:

Berufsausbildungsbeihilfe: Um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss. Die Azubis bekommen während der gesamten Ausbildung BAB, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Das bedeutet laut der Arbeitsagentur, dass der Azubi mit der günstigsten Verkehrsverbindung für Hin- und Rückweg mehr als zwei Stunden benötigt. Volljährige Auszubildende können die Beihilfe auch erhalten, obwohl das Elternhaus in der Nähe des Arbeitsplatzes liegt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art der Unterbringung. Das eigene Einkommen wird grundsätzlich voll angerechnet. Um prüfen zu können, ob und wie viel Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich gezahlt wird, kann der BAB-Rechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de genutzt werden.

Schüler-Bafög: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Anders als beim Studierenden-Bafög, bei dem der Antragssteller die Hälfte der Zuschüsse als Darlehen erhält, müssen Schüler und Azubis im Normalfall nichts zurückzahlen. Dabei ist es egal, ob der Auszubildende noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Bei eigener Wohnung fällt der Höchstbetrag allerdings höher aus. Ob und wie viel Schüler-Bafög ein Azubi bekommt oder nicht, hängt vom Gehalt und dem Vermögen der Eltern sowie des Antragsstellers ab. Der Antrag für den Zuschuss muss beim Amt für Ausbildungsförderung im jeweiligen Landkreis gestellt werden.

Kindergeld: Bis zum 25. Geburtstag des Auszubildenden erhalten die Eltern auch weiterhin Kindergeld. Das sind für die beiden erstgeborenen Kinder 184 Euro pro Monat und Kind. Für das dritte steigt es auf 190 Euro, beim vierten sind es 215 Euro. Auch dieser Beitrag muss nicht zurückgezahlt werden und wird bis zum Ende der Ausbildung oder dem 25. Geburtstag bezahlt. Sollte der Azubi nicht mehr bei den Eltern wohnen und können diese ihn finanziell nicht unterstützen, hat er den Anspruch auf das Kindergeld. Das kann er sich entweder bei den Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass der Betrag auf das eigene Konto überwiesen wird.

Bildungskredit: Als letzter Ausweg aus finanziellen Engpässen gibt es den Bildungskredit. Anders als beim Bafög ist der Kredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Ziel des Programms ist es nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes, „Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen“. Das mögliche Kreditvolumen reicht von 1000 Euro bis zu 7200 Euro, das wahlweise in bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt wird. Der Vorteil ist der günstige Zinssatz von 0,75 Prozent im Jahr. Die Rückzahlung muss erst vier Jahre nach der ersten Rate begonnen werden.

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