Wenn das Geld nicht reicht

Saarbrücken/Neunkirchen · Wer seine Ausbildung außerhalb des Heimatorts absolviert und nicht zuhause wohnen kann, bekommt eine sogenannte Berufsbildungsbeihilfe. Die zahlt die Arbeitsagentur aus der Arbeitslosenversicherung.

 Am Wohnort soll eine Ausbildung nicht scheitern. Deshalb gibt es Unterstützung für die Mietzahlungen. Foto: dpa

Am Wohnort soll eine Ausbildung nicht scheitern. Deshalb gibt es Unterstützung für die Mietzahlungen. Foto: dpa

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. Ihr Berufswunsch ist schon lange klar: Mediengestalterin will Nicole Kocula werden. Unbedingt. "Seit ich denken kann, bin ich immer nur am Zeichnen", erzählt sie am Telefon. Ein kreativer Mensch ist sie, ein kreativer Job soll es deshalb werden - und der wird es auch: Mitte August fängt die Ausbildung an. Die Neunkircherin zieht dazu nach Saarbrücken, wo der Ausbildungsbetrieb stationiert ist. Alles prima also, bloß: Wie soll sie sich das Leben in Saarbrücken eigentlich leisten? Das war erst einmal gar nicht so klar.

Azubi-Gehälter sind in der Regel nämlich nicht so hoch, dass man sich davon ein eigenständiges Leben mit eigener Wohnung leisten könnte. Viele Lehrlinge wohnen deshalb für die Zeit der Ausbildung noch bei ihren Eltern. Kocula müsste zur Arbeit nach Saarbrücken aber von Luxemburg aus pendeln, weil dort ihre Mutter wohnt - das kommt also nicht in Frage. Wenn Kocula sich nicht noch die Wochenenden mit einem Zweitjob um die Ohren schlagen will, ist sie auf Unterstützung angewiesen. Die bekommt sie in Form von Berufsausbildungsbeihilfe.

Die Beihilfe ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und richtet sich an Auszubildende , denen es nicht möglich ist, während der Lehre bei den Eltern zu wohnen. Anspruch auf die Förderung haben auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen. Finanziert wird sie aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung .

Die Höhe der Beihilfe hängt von der Miete ab, von dem Ausbildungsgehalt und dem Einkommen der Eltern. Im Schnitt 1400 Saarländer bezogen 2015 Berufsausbildungsbeihilfe und erhielten in dem Jahr insgesamt 4,8 Millionen Euro. Das macht pro Bezieher und Monat rund 285 Euro.

Für schulische Ausbildungen wird keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt. Wer in einer Fach- oder Berufsfachschule auf einen qualifizierenden Abschluss zusteuert, kann aber Schüler-BaföG beantragen. Studenten müssen die Hälfte ihrer erhaltenen BaföG-Förderung zurückzahlen, beim Schüler-BaföG ist das in der Regel aber nicht der Fall. Was für alle Lehrlinge gilt, sind Ermäßigungen. Mit einem Ausbildungsnachweis lassen sich günstigere Preise bei Bus und Bahn, bei der Bank, in Museen und Schwimmbädern oder auch bei Handy- und Internet-Verträgen ergattern.

Ohne die Berufsausbildungsbeihilfe stünde Nicole Kocula vor einem Problem, müsste sich womöglich sogar Geld leihen. Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr können zwar auf den Bildungskredit der Förderbank KfW zurückgreifen, der mit derzeit 0,87 Prozent effektivem Jahreszins recht günstig ist. Aber mit Schulden ins Berufsleben starten - wer will das schon? Kocula jedenfalls freut sich darüber, dass sie dem entgeht. Und auf ihren Umzug nach Saarbrücken, wo auch die meisten ihrer Freunde leben.

Die Ausbildungsserie im Internet: www.saarbruecker-zeitung.de/serie-ausbildung

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