Von der Leyens Schuss geht wohl nach hinten los

Koblenz/Berlin · Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wollte mit ihrer Entscheidung zur Ausmusterung des Gewehrs G36 vor allem eins beweisen: Entschlossenheit. "Wir haben uns im Einvernehmen mit der militärischen Führung für einen klaren Schnitt entschieden", verkündete sie im vergangenen September, noch bevor alle Untersuchungsberichte zur Treffsicherheit der Standardwaffe der Bundeswehr vorlagen. "Nach fast 20 Jahren G36 wollen wir eine neue Generation Sturmgewehr für die Bundeswehr beschaffen."

Schon einen Monat später gab es den ersten Dämpfer. Eine Expertenkommission unter Leitung des Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei und des früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus stellte dem Gewehr nach Befragung von 200 Soldaten ein erstklassiges Zeugnis aus: "Die einsatzerfahrenen Soldaten haben die Qualifizierung des G36 als Pannengewehr widerlegt." Das konnte von der Leyen gerade noch wegstecken. Nun hat sie aber ein echtes Problem: Das Koblenzer Landgericht wird nach jetzigem Stand im Streit um das G36 dem Hersteller Heckler & Koch Recht geben. Die Verhandlung darüber am Freitagmorgen dauert keine 40 Minuten. Im Kern geht es um die Frage, ob das Gewehr des baden-württembergischen Konzerns gemessen an den vertraglichen Anforderungen aus den 90er Jahren Defizite aufweist. Damals gab es noch keine Kampfeinsätze der Bundeswehr . Es war noch nicht absehbar, dass das G36 nur wenige Jahre später in Afghanistan im Gefecht bestehen musste.

Richter Ralph Volckmann macht klar, dass die Waffe seiner Meinung nach dem Ursprungsvertrag entspricht - auch wenn sie angesichts der neuen Aufgaben nicht mehr zeitgemäß ist. Daran ist seiner Meinung nach aber die Bundeswehr schuld. Sie habe es versäumt, dem Hersteller die neuen Anforderungen zu melden. Volckmann erinnert auch daran, dass die Streitparteien 2015 schon einer gütlichen Einigung über eine Nachbesserung nahegekommen seien. Heckler & Koch habe angeboten, mehr hitzebeständiges Metall einzubauen. Damit wären die Waffen aber 500 Gramm schwerer geworden - und 600 Euro teurer. Am Streit um die Kostenübernahme seien diese Verhandlungen gescheitert.

Der Richter kritisiert das scharf. Es könne nicht sein, dass sich die Bundeswehr mit "untauglichen Waffen " der Angriffe der Taliban erwehren müsse, wenn mit einer Nachrüstung die Treffgenauigkeit verbessert werden könnte. Bundeswehr-Anwalt Thomas Asmus hält solche Ausführungen für unangemessen.

Beide Seiten können nun erneut Stellung nehmen. Am 2. September fällt die Entscheidung. Das Verteidigungsministerium will vorher ein weiteres Gutachten vorlegen, das die technischen Defizite bestätigen soll. Die erste Untersuchung war ziemlich eindeutig: Bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad sank in Labortests die Trefferquote im Extremfall auf sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

Von der Leyen wird sich wohl darauf berufen, dass das G36 den Soldaten wegen dieser klaren Ergebnisse nicht zugemutet werden kann. Die Versäumnisse - unzureichende Definition der Anforderungen und versäumte Nachbesserungen - haben ihre Vorgänger zu verantworten. In ihrer Verantwortung lag nur die Entscheidung über Ausmusterung oder Nachbesserung des G36. Dass sie diese Entscheidung nun noch einmal infrage stellt, gilt aber als unwahrscheinlich.

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