Hartz IV blockt: Keine Zahlungen für Tilgung eines Hauskredites

Detmold · Pech für Empfänger von Hartz IV, die im eigenen Haus leben und dafür einen Kredit abzahlen müssen. Die Tilgungsleistungen werden in der Regel nicht vom Amt übernommen.

Detmold. Tilgungsleistungen für ein Haus sind nur ausnahmsweise als Kosten der Unterkunft bei Hartz IV zu übernehmen. Das hat das Sozialgericht Detmold laut Rechtsportal Juris entschieden (Az.: S 10 AS 220/11).

Der Fall: Eine Hauseigentümerin, die Hartz IV Leistungen bezieht, begehrte die Übernahme von Tilgungsleistungen für einen Kredit. Das Geld hatte sie für ihr Hausgrundstück aufgenommen und sollte es nach dem Tilgungsplan bis zum Jahr 2025 zurückzahlen. Sie hatte darauf hingewiesen, dass sie das Haus ansonsten nicht halten könnte.
Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Es ist der Auffassung, dass Tilgungsleistungen nur ausn
ahmsweise als Kosten der Unterkunft anerkannt werden können. Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beschränkten sich nämlich auf die aktuelle Existenzsicherung und dürften nicht - wie im Fall der Tilgungsleistungen - der Vermögensbildung dienen. Nur wenn beispielsweise das mit dem Darlehen finanzierte Haus weitgehend abgezahlt sei, könne unter Umständen etwas anderes gelten.

Im konkreten Fall gelte dies nicht. Hier wären Tilgungsleistungen noch bis 2025 zu zahlen, so dass ein Übernahmeanspruch schon daran scheiterte, so die Richter. Geschützt sei zudem auch nur ein angemessenes Hausgrundstück. Das von der Klägerin mit zwei weiteren Personen bewohnte 130 Quadratmeter große Haus entspräche diesen Kriterien nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei eine Größe von bis zu 110 Quadratmetern bei drei Bewohnern angemessen.

Zudem hätte die Klägerin nach Ansicht des Gerichts das Haus auch bei einem Klageerfolg nicht halten können. Nach eigenem Bekunden wäre ihr dies nur möglich gewesen, wenn das Amt die Tilgung vollständig übernehmen würde. Da das Haus aber von drei Personen bewohnt werde, hätten ihr nach dem Kopfteilprinzip auch im Fall einer Bewilligung nur ein Drittel der Tilgungsleistungen zugestanden. Das Urteil ist rechtskräftig. red/wi

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