Vorfahrt für Betrug - Autounfälle provoziert - Bewährungsstrafe für 55-Jährigen

Saarbrücken · Mit den Fehlern anderer hat ein Autofahrer über Jahre Geld verdient. Er nutzte kritische Situationen aus und ließ es krachen. Dann rechnete er mit der Versicherung der "Unfallverursacher" ab. Gestern stand er deshalb vor Gericht.

Saarbrücken. Wegen Versicherungsbetruges und Gefährdung des Straßenverkehrs in rund einem Dutzend Fällen hat das Landgericht einen Mann aus dem Regionalverband zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt. Der 55-Jährige hatte zwischen 2006 und 2009 regelmäßig Autounfälle mit Blechschäden provoziert und anschließend Schäden in Höhe von insgesamt rund 35 000 Euro mit den gegnerischen Versicherungen abgerechnet.

Die Auflistung der einzelnen Fälle in der Anklageschrift liest sich wie ein Fahrschul-Musterbuch dafür, wo man als Autofahrer besonders aufpassen muss und was man alles falsch machen kann. Und der voll geständige Angeklagte nutzte nach Erkenntnis der Ermittler die kleinsten vermeintlichen Fehler anderer Verkehrsteilnehmer gnadenlos aus. Das Ganze begann demnach im Januar 2006 in der Hauptstraße von Friedrichsthal. Dort tastete sich eine Frau mit ihrem Wagen vorsichtig in eine unübersichtliche Kreuzung hinein. Sie hatte Pech. Auf der Hauptstraße war der Angeklagte unterwegs. Und er fuhr absichtlich in das Auto der Frau hinein. Anschließend rechnete er mit deren Versicherung mehr als 5000 Euro ab. Das hatte sich offenbar gelohnt.

Rund ein halbes Jahr später krachte es erneut, diesmal in Saarbrücken. Wieder war der Angeklagte auf der Hauptstraße unterwegs. Das Auto vor ihm bog in die Zufahrt zu einem Supermarkt ein, während ein weiteres Auto aus dieser Zufahrt auf die Straße fahren wollte. Der Angeklagte überholt das Auto vor sich und fuhr mit der Frontpartie seines Wagens in die Front des zweiten Autos hinein. Es klappte. Nach dem Motto: Die Hauptstraße hat Vorfahrt und wer einbiegt, der hat Schuld, zahlte die Versicherung diesmal rund 3200 Euro. Ähnlich und nach der gleichen Devise lief es 2007 und 2008 in Saarbrücken sowie 2008 in Kaiserslautern, wo jeweils ein Autofahrer vor dem Wagen des Angeklagten im Stadtverkehr die Spur wechselte. Auch bei Autofahrern, die in Sulzbach (2008) und in Lebach (2009) jeweils aus einer Parklücke fahren wollten und allenfalls wenige Zentimeter in die Vorfahrtstraße ragten, ließ der Beschuldigte es laut Anklageschrift krachen. So erging es zudem einem Autofahrer in Saarbrücken, der aus einer Nebenstraße etwas zu weit in die Vorfahrtstraße gefahren war. Er setzte seinen Wagen zurück - vergebens. Diesmal kam der Angeklagte von hinten und fuhr ins Heck des Vordermanns. Genau anders herum lief es im gleichen Jahr (2007) in Bonn vor einer Ampelanlage. Dort beschleunigte der Beschuldigte zunächst sehr stark vor der Ampel, die gerade auf Rot umschaltete. Dann bremste er abrupt ab - und der Hintermann fuhr ihm ins Heck. Besonders gefährlich für die anderen Autofahrer und besonders teuer für deren Versicherungen waren dann laut Anklage zwei provozierte Auffahrunfälle in Sulzbach (2008) und Heppenheim (2009). Hier bremste der Beschuldigte nach Erkenntnis der Ermittler grundlos stark ab, so dass die Autos hinter ihm nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten. Besonders heftig muss dies beim letzten Unfall dieser Serie in Heppenheim gewesen sein. Hier erlitt der Wagen des vermeintlichen Unfallverursachers einen Totalschaden. Es blieb allerdings jeweils bei Blechschäden. wi

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