Einsamer Esel bekommt Hilfe und Unterstützung von hohen Richtern

Saarbrücken · Glück für einen Esel aus dem Raum Trier. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts sollte der Hengst zwangsweise Gesellschaft bekommen. Und falls er sich dagegen wehren sollte, drohte sogar die Zwangskastration. Aber nun wird alles gut.

Der Dauerstreit um das Schicksal eines "einsamen" Esels aus dem Raum Trier ist beigelegt worden. Vor dem Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz haben sich der Halter des Tieres und die Tierschutzbehörde geeinigt.

Der Mann hatte sich vor Gericht gegen Auflagen der Behörde zur Haltung des Tieres gewehrt. Er ist seit fast fünfzehn Jahren Halter eines Eselhengstes. Im Oktober 2012 gab ihm der beklagte Landkreis auf, den Esel mit einem weiteren verträglichen Esel zu vergesellschaften. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht mit der Begründung ab, die Einzelhaltung des Esels sei tierschutzwidrig. Der alte Hengst müsse deshalb Gesellschaft bekommen. Und falls er die Zwangsgesellschaft nicht in seinem angestammten Revier dulden sollte, dann könnte nach Aussage eines Gutachters die Kastration des Esels das Problem mit dessen Aggressivität gegen andere Esel lösen.

Der Tierhalter zog daraufhin vor die nächste Instanz nach Koblenz. In dem Berufungsverfahren haben die Beteiligten nun vor dem Oberverwaltungsgericht einen Vergleich geschlossen. Sie haben sich geeinigt, dass der Esel vorerst bei der Familie des Klägers bleiben darf und dass sie alle konstruktiv zum Wohl des Esels Lösungsmöglichkeiten für seine Haltung suchen werden (Az.: 7 A 11024/14.OVG). red/wi

Mehr Infos:
http://www.saarbruecker-zeitung.de/recht/aktuell-vermischtes/art262743,5362193

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