Bewährungsstrafen für die verhinderten Räuber von Sulzbach

Saarbrücken · Sie wollten eine Sulzbacher Familie in der Nacht zu Hause überfallen und ausrauben. Aber sie scheiterten offenbar an einem geschlossenen Rollladen. Jetzt wurden drei der beteiligten Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Wegen Verabredung zu einem Raub und versuchten Einbruchsdiebstahls hat das Landgericht drei Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien zu Bewährungsstrafen zwischen acht und zehn Monaten verurteilt. Die Angeklagten und zwei weitere Männer aus einer als hochgefährlich und gewaltbereit eingestuften Einbrecherbande wollten im Februar 2014 nachts in das Wohnhaus einer Sulzbacher Familie einbrechen und die Bewohner zwingen, Geld sowie Wertsachen herauszugeben.

Dazu kam es dann aber zum Glück für die betroffene Familie nicht. Die Einbrecher kamen zwar in der Tatnacht in den Innenhof des Anwesens, mussten aber an der Haustür und an einem geschlossenen Rollladen aufgeben. Sie wollten anschließend in einer anderen Nacht mit besserem Werkzeug wiederkommen und es erneut versuchen. Aber auch das klappte nicht. Der Grund: Die drei Angeklagten im Alter von 20, 23 und 38 Jahren wurden im Juni 2014 festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Erst kurz vor der Verkündung des Gerichtsurteils wurden die weitgehend geständigen Männer aus dem Gefängnis entlassen. Das war möglich, weil die Richter die bislang nicht vorbestraften Angeklagten lediglich als Randfiguren oder Neueinsteiger der gefährlichen Einbrecherbande einstuften. Deswegen und nach der Verbüßung von mehreren Monaten in Untersuchungshaft seien die Bewährungsstrafen angemessen, so das Gericht.
Die höchste Strafe von zehn Monaten wurde dabei gegen den jüngsten Angeklagten verhängt. Der 20-Jährige aus dem Sulzbachtal hat keinen Schulabschluss und war zur Tatzeit ohne Arbeit. Offenbar hatte er damals auch keine Lust zu arbeiten, wie ein älterer, mitangeklagter Cousin erzählte. Der 38-jährige Familienvater fuhr das Fluchtauto bei dem versuchten Einbruch in Sulzbach und wurde deshalb zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er berichtete vor Gericht, wie er in der Zeit vor der Tat vergebens versucht habe, den Jüngeren zur Aufnahme einer Arbeit zu bewegen. Einmal habe er ihm sogar eine Stelle bei einem Bekannten besorgt. Aber nach einer Woche sei der 20-Jährige nicht mehr hingegangen.

Stattdessen hatte der Angeklagte es auf das Geld anderer Leute abgesehen. Dabei machte er auch vor den eigenen Angehörigen nicht halt. Er vermutete Geld bei der mit ihm verschwägerten Familie aus Sulzbach. Also suchte er Kontakt zu der Einbrecherbande, die nach Erkenntnis der Polizei seit Ende 2013 in wechselnder Beteiligung Einbrüche mit brutaler Gewalt verübt. Dabei haben die Bandenmitglieder es darauf abgesehen, dass die Bewohner zu Hause sind. So können sie die Betroffenen zwingen, die Verstecke von Wertsachen zu verraten. Dies sei einfacher als mühsam nach Beute zu suchen.

Bei den entsprechenden Taten sollen zwei Männer aus Ex-Jugoslawien regelmäßig dabei gewesen sein, die noch auf ihren Strafprozess warten. Einer von ihnen soll den dritten Angeklagten im Sulzbacher Fall an einer Tankstelle in Sarajewo angeworben haben. Der 23-Jährige war daraufhin bei der Sache in Sulzbach zum ersten Mal und quasi auf Probe dabei. Auch er wurde zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. wi

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