Steuerrecht Fiskus darf Bescheid nicht einfach ändern

München · (dpa) Das Finanzamt darf einen einmal erteilten Bescheid nicht einfach zum Nachteil eines Steuerzahlers ändern. Das gilt insbesondere, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine Mitwirkungspflichten erfüllt und alle vom Finanzamt gestellte Fragen zutreffend und vollständig beantwortet hat.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs bleibt dem Finanzamt in einem solchen Fall eine Änderung verwehrt, selbst wenn es später von steuererhöhenden Tatsachen erfährt (Az.: II R 52/15).

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