Falsche Daten im Bescheid

Berlin · Das Finanzamt kann einen Steuerbescheid nachträglich ändern. Fallen dadurch höhere Steuern an, sollten Steuerzahler jedoch überprüfen, ob sie die Änderungen überhaupt akzeptieren müssen. Denn der Bescheid darf nicht in jedem Fall nachträglich zu Lasten des Steuerzahlers geändert werden, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes. Das gilt etwa, wenn das Finanzamt Daten übernimmt, die von Arbeitgebern, Versicherern oder Banken falsch gemeldet wurden. Insbesondere wenn es dabei nicht die Angaben des Steuerzahlers berücksichtigt hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer in der Einkommenssteuererklärung seinen Bruttolohn zutreffend angegeben. Sein Chef hatte dem Finanzamt hingegen ein niedrigeres Bruttoeinkommen elektronisch gemeldet. Der Sachbearbeiter im Finanzamt übernahm die falschen Daten des Arbeitgebers. Einige Monate später fiel der Fehler auf. Das Finanzamt änderte den Bescheid und verlangte mehr Steuern.

Zu Unrecht, entschied nun das zuständige Finanzgericht: Der Steuerzahler hatte seine Einnahmen zutreffend angegeben. Der Finanzbeamte hätte aufklären müssen, warum die elektronisch gemeldeten Daten des Chefs abweichen.

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