Bei Kaffeefahrten besteht keinerlei Pflicht zum Kaufen

Düsseldorf · Senioren sollten sich von Anbietern von Kaffeefahrten nicht unter Druck setzen lassen, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken." Die Geschädigten bekämen ihr Geld sonst meist nicht zurück, auch wenn sie den Kaufvertrag nachträglich widerriefen.

Bei sogenannten Kaffeefahrten werden ältere Menschen zu preiswerten Tagestouren eingeladen, bei denen ihnen Geldgewinne, Geschenke und gutes Essen versprochen werden. Nach der Ankunft in einem meist abgelegenen Lokal werden ihnen dann häufig von oft aggressiven Verkäufern minderwertige Waren wie Rheumadecken oder Küchengeräte zu überteuerten Preisen angeboten. Wer an einer solchen Kaffeefahrt teilnehme, sei keinesfalls verpflichtet, etwas zu kaufen, betonte die Verbraucherzentrale. Wer während der Präsentation der Ware den Raum verlasse, habe trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen wie Verpflegung und Rücktransport. Sollten die Veranstalter Teilnehmer daran zu hindern versuchen, aus dem Raum zu gehen, rät die Verbraucherzentrale dazu, die Polizei anzurufen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.

Wenn Teilnehmer Waren kaufen wollten, sei es sinnvoll, Kaufvertrag und Werbematerial zunächst mit nach Hause zu nehmen, um sie in Ruhe zu prüfen. Wer vor Ort einen Vertrag abschließe, sollte unbedingt darauf achten, dass das richtige Datum darauf stehe. Unseriöse Anbieter versuchten oft, das 14-tägige Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln.

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