Erbe kann sich Resturlaub eines Verstorbenen auszahlen lassen
Kaiserslautern · Verstirbt ein Arbeitnehmer , kann sich der Erbe dessen bereits erworbenen Urlaubsanspruch auszahlen lassen. Das sei allerdings auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz begrenzt, hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entschieden (Az.: 1 Ca 408 und 60/15). Als ein Arbeitnehmer in den Ruhestand ging, wollte er sich seinen noch bestehenden Urlaubsanspruch ausbezahlen lassen.
25.09.2016
, 19:09 Uhr
Doch er verstarb. Seine Erbin verfolgte den Anspruch weiter und bekam Recht. Das Gericht verwies auf die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 725/13), derzufolge ein Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, sich den Resturlaub ausbezahlen zu lassen.