Pflegeleistungen am besten bis Ende Oktober beantragen

Mainz · Pflegebedürftige sollten Leistungen der Pflegeversicherung bis zum 31. Oktober beantragen. Das gilt jedenfalls für alle, die es eilig haben. Sonst müssen sie unter Umständen länger auf die Entscheidung der Pflegekasse warten, ob diese die Leistung gewährt. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz aufmerksam.

Normalerweise haben die Pflegekassen für diese Entscheidung 25 Tage Zeit. Doch ab dem 1. November gilt diese Frist bis Ende des Jahres nicht mehr. Dann kann es also länger dauern, bis sie eine Leistung gewährt oder ablehnt. Der Grund dafür, dass die Frist vorübergehend ausgesetzt wird, sind mehrere Änderungen in der Pflegeversicherung , die am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dann wird Pflegebedürftigkeit neu definiert. Die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder geistigen oder psychischen Einschränkungen sollen dann ebenso gut berücksichtigt werden wie die berechtigten Anliegen von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

Wer also in den letzten beiden Monaten des Jahres Leistungen beantragt, muss unter Umständen die Kosten dafür eine Zeit lang vorstrecken. Sollte die Pflegekasse später feststellen, dass die Voraussetzungen für die beantragten Leistungen nicht vorliegen, gewähren sie diese nicht. Dann blieben Pflegebedürftige schlimmstenfalls auf bereits gezahlten Ausgaben sitzen, warnen die Verbraucherschützer.

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