Mit Rheuma-Bettauflage abgezockt

Potsdam · Wer außerhalb von Geschäftsräumen, zum Beispiel auf einer Kaffeefahrt, einen Vertrag abschließt, hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht . Das ist laut einer EU-Vorschrift ein besonderer Schutz für Verbraucher. Trotz dieser Rechtslage können Verbraucher an Betrüger geraten. Im schlimmsten Fall sehen sie dann ihr Geld nie wieder.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Widerrufsfrist jedoch sogar auf maximal ein Jahr und 14 Tage verlängern. "Das gilt, wenn die Widerrufsbelehrung des Anbieters nicht korrekt ist. Beispielsweise wenn in der Belehrung der Hinweis fehlt, dass die Widerrufsfrist mit dem Erhalt der Ware beginnt", erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Dann ist die Belehrung unwirksam und die Frist gilt länger. "Für Verbraucher ist es jedoch in der Regel auf den ersten Blick schwer erkennbar, ob die Belehrung unwirksam ist", sagt Fischer-Volk. Sie rät Betroffenen, sich bei Problemen rechtlich beraten zu lassen, etwa wenn der Vertragspartner den Widerruf nicht gewährt.

Anzeichen für unseriöse Firmen seien etwa eine unvollständige Adresse, ein Postfach oder eine Adresse im Ausland, sagt Fischer-Volk. Dann sollten Verbraucher besser keine Verträge mit dem Anbieter abschließen. Denn nach Erfahrung der Verbraucherschützer erstatten dubiose Firmen bereits getätigte Zahlungen meist nicht außergerichtlich. Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt grundsätzlich vor Kaffeefahrten. In einem aktuellen Fall hatte eine Frau für mehr als 1000 Euro eine Rheuma-Bettauflage gekauft und wollte später vom Kauf zurücktreten. Sie schickte den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an eine Firma in Polen, doch bekam keine Antwort. Die Verbraucherschützer konnten ihr nur raten, Strafanzeige zu stellen.

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