Heizöl & Gas So stark werden Millionen Mieter ab 2023 bei CO2-Kosten entlastet

Bislang mussten Mieter den CO2-Preis fürs Heizen mit Erdgas oder Heizöl alleine bezahlen. Ab 2023 sollen die Vermieter an den Kosten beteiligt werden. So viel billiger könnte es für Mieter bald werden.

 Die CO 2 -Abgabe fürs Heizen wird im kommenden Jahr neu geregelt: Je weniger klimafreundlich das Gebäude, desto mehr wird der Vermieter zur Kasse gebeten.

Die CO 2 -Abgabe fürs Heizen wird im kommenden Jahr neu geregelt: Je weniger klimafreundlich das Gebäude, desto mehr wird der Vermieter zur Kasse gebeten.

Foto: dpa-tmn/Patrick Pleul

Mitten in der Energiekrise gibt es eine gute Nachricht für alle Mieter: Sie werden künftig beim CO2-Preis entlastet. Die Abgabe wird seit 2021 beim Heizen mit Heizöl oder Erdgas erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten alleine tragen, doch das soll sich nun ändern: Ab 2023 müssen die Vermieter bis 95 Prozent der Kosten übernehmen – je nachdem, wie energieeffizient das Gebäude ist. Der Bundestag hat kürzlich den entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

Heizöl: Je höher der CO2-Ausstoß, desto teurer für den Vermieter

Das Gesetz sieht vor, den CO2-Preis nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen. Dabei gilt: Je schlechter die Klimabilanz des Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für den Vermieter. Zurzeit liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heizöl oder Erdgas ausgestoßen wird. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro pro Tonne steigen. Eigentlich sollte die Abgabe auch zum kommenden Jahr ansteigen, doch wegen der Energiekrise kommt die Erhöhung auf 35 Euro pro Tonne CO2 jetzt erst zum 1. Januar 2024.

Die bisherige Regelung durch die Heizkostenverordnung hält zwar Mieter dazu an, sparsam zu heizen. Sie setze aber keinen Anreiz für Vermieter, in klimaschonende Heizsysteme und energetische Sanierungen zu investieren, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Aufteilung der Kosten erfolgt künftig in Abhängigkeit des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr, den die Vermieter in der Heizkostenabrechnung genau angeben müssen.

So viel weniger zahlen Mieter zukünftig

Nach Angaben des deutschen Mieterbunds verursacht die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung in einem Mehrfamilienhaus rund 98 Euro Mehrkosten pro Jahr bei Heizöl. Diese sollen bis 2025 auf 180 Euro weiter ansteigen.

Hier die im Gesetzentwurf vorgesehene Kosten-Aufteilung im Detail:

  • > 12 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 100 Prozent Anteil Mieter – 0 Prozent Anteil Vermieter
  • 12 bis<17 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 90 Prozent Anteil Mieter – 10 Prozent Anteil Vermieter
  • 17 bis <22 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 80 Prozent Anteil Mieter – 20 Prozent Anteil Vermieter
  • 22 bis <27 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 70 Prozent Anteil Mieter – 30 Prozent Anteil Vermieter
  • 27 bis <32 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 60 Prozent Anteil Mieter – 40 Prozent Anteil Vermieter
  • 32 bis <37 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 50 Prozent Anteil Mieter – 50 Prozent Anteil Vermieter
  • 37 bis <42 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 40 Prozent Anteil Mieter – 60 Prozent Anteil Vermieter
  • 42 bis <47 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 30 Prozent Anteil Mieter – 70 Prozent Anteil Vermieter
  • 47 bis <52 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 20 Prozent Anteil Mieter – 80 Prozent Anteil Vermieter
  • >=52 kg CO2 pro m2 pro Jahr: 10 Prozent Anteil Mieter – 90 Prozent Anteil Vermieter

Vermieter werden stärker belastet als zunächst geplant

Eine Änderung hat sich allerdings gegenüber dem Gesetzentwurf, auf den sich die Ampelkoalition bereits im Frühjahr geeinigt hatte, ergeben: So liegt der Vermieter-Anteil an den Kosten für den CO2-Preis in dem jetzt beschlossenen Gesetz sogar bei bis zu 95 Prozent. Ursprünglich waren nur maximal 90 Prozent geplant.

Mieter in besonders ineffizienten Wohnungen werden also noch stärker entlastet. Bei Nichtwohngebäuden sollen sich Mieter und Vermieter die Kosten für die Abgabe künftig pauschal jeweils zur Hälfte teilen.

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