370 Euro Wohngeld wird erhöht – so beantragen Sie den Mietzuschuss

Der Bundesrat hat der Wohngeldreform zugestimmt. Dadurch können bis zu 1,4 Millionen weitere Haushalte den Mietzuschuss erhalten. So stellen sie den Antrag auf Wohngeld im Saarland.

Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab Januar 2023 erstmals Wohngeld beziehen können. Der Bundesrat stimmte am Freitag, 25. November, der Reform zu. Das Statistische Bundesamt zählte für das Jahr 2020 insgesamt 618 165 Wohngeldbezieher – 5805 davon im Saarland. Mit der Wohngeldreform wird der Kreis der Wohngeldberechtigten ab dem 1. Januar 2023 bundesweit auf etwa zwei Millionen Menschen erweitert werden.

Wohngeld 2023 beantragen: So lange dauert die Bearbeitungszeit

Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die Bezieher künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Nach Angaben von Stiftung Warentest dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags in der Regel drei bis sechs Wochen.

Wohngeld im Saarland beantragen: Wer erhält den Mietzuschuss?

Laut Angaben der Wohngeldbehörde im Regionalverband Saarbrücken ist ein erfolgreicher Antrag auf Wohngeld von folgenden Punkten abhängig:

  • Einkommen und Vermögen des Haushaltes
  • Immobilien-Besitzer, die im Eigenheim leben: die Höhe der Belastungen
  • Bei Mietern: die Höhe der Miete
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitgliedern

Personen, die bereits andere Leistungen vom Staat erhalten, haben keinen Anspruch auf Wohngeld – dazu gehören:

  • „Hartz-IV-Empfänger“
  • Leistungen vom Sozialamt zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes
  • Empfänger von Schüler-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe
  • Studenten, die Bafög erhalten

Das Wohngeld soll Haushalten mit geringem Einkommen helfen, die Wohnkosten zu tragen. Abhängig davon, ob sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen, müssen sie im Saarland unterschiedliche Anträge einreichen. Den Antrag auf Mietzuschuss finden Sie hier. Hier finden Sie den Antrag auf Lastenzuschuss.

Um zu erfahren, ob Sie überhaupt wohngeldberechtigt sind, sollten sie den Wohngeldrechner verwenden. Nach Angaben der Website wohngeld.org liegt die Grenze für einen 1-Personen-Haushalt in Mietstufe I bei 986 Euro. Bei zwei Personen derselben Mietstufe liegt die Grenze bei 1.348 Euro. Die Grenzwerte sind von mehreren Faktoren abhängig und steigen bei größerem Haushalt und anderer Mietstufe.

Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

Nach der Zustimmung des Bundesrats zur großen Wohngeldreform sprach Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) von der „größten Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik". Künftig bekämen zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Wohngeld. „Das ist eine gute Nachricht für viele Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Familien mit geringem Einkommen, Auszubildende sowie Menschen in Alten- und Pflegeheimen in allen Bundesländern.“

Kritik kam hingegen aus den Reihen der Unionsparteien. So haderte Bayerns Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU), mit der Wohngeldreform: „Es ist das gleiche Schema wie immer: Der Bund schreibt einen halbgaren Gesetzentwurf und die Länder sollen es dann im Vollzug irgendwie hinbekommen“.

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