Im deutschen Energiesicherungsgesetz (EnSiG) macht der Gesetzgeber klare Vorgaben, unter welchen Umständen eine Energiekrise vorliegt: Die Energieversorgung muss „unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben“ sein.
Es liegt also ein Versorgungsengpass bei fossilen Brennstoffen vor. Da Öl und Gas derzeit noch ausreichend zur Verfügung stehen, handelt es sich um eine künstliche Knappheit, etwa durch die gezielte Drosselung der Fördermengen infolge von Kriegen – so geschehen in mehreren Ölpreiskrisen:
- Jom-Kippur-Krieg 1973: OPEC-Diktaturen setzten Öl als politische Waffe gegen westliche Industriestaaten ein, um ihre diplomatischen Beziehungen zum demokratischen Israel abzustrafen.
- Erster Golfkrieg 1980 bis 1988: Die islamische Revolution und der darauffolgende Angriff des Iraks auf den Iran führt zu einer Ölpreis-Explosion.
- Ukraine-Krieg 2022: Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu Sanktionen westlicher Industriestaaten gegen den Aggressor geführt. Als Reaktion darauf hat Russland einen teilweisen Lieferstopp dieser Energieträger verhängt. Die Verknappung des Angebots an russischem Gas hat Lieferengpässe und massive Preissteigerungen auf dem Energiemarkt ausgelöst.