Urteil Pflegeversicherung stößt an Grenzen

Mannheim (wbü) Eine 88-jährige herzkranke, pflegebedürftige Frau kann nicht gegen ihre Pflegekasse durchsetzen, dass diese die Umrüstung auf elektrische Rollläden in ihrem Haus bezahlt oder bezuschusst.

Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Pflegekassen für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse bis zu 5000 Euro zu zahlen haben. Dies gelte aber nach einer Stellungnahme des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nicht für die Verdunkelung und Abkühlung von Räumen. Diese zählten nicht zu den Grundbedürfnissen des Alltags. Das morgendliche und abendliche Betätigen der Rollläden könnten die Pflegepersonen der alten Frau übernehmen. Auch diene es nicht dem eigentlichen Zweck der Pflege (SG Mannheim. S 11 P 734/19)

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