Streit um Dachpfannen Wenn die Sonne dem Nachbarn Ärger macht

Hamm (wbü) Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass es nicht ausreicht, schematisch anhand von pauschalen Grenzwerten, zu beurteilen, wie stark ein Anwohner bei Sonne durch die Dachpfannen seines Nachbarn geblendet wird.

Um die Frage zu klären, ob der Hausbesitzer die Blendwirkung verhindern müsse, ist ein Ortstermin durch einen Richter erforderlich. Es gibt keine verbindlichen Richtwerte, die eine „wesentliche Beeinträchtigung“ definieren. Vielmehr müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls ausschlaggebend sein, lautete das Urteil. (OLG Hamm, 24 U 27/18)

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