Ärger um Ventil-Reparatur Ventil-Reparatur muss der Vermieter bezahlen

Berlin · (wbü) Das Amtsgericht Neubrandenburg hat entschieden, dass die Reparatur eines Absperrventils unter einem Waschbecken in einer Mietwohnung nicht von einer mietvertraglichen Kleinreparaturklausel umfasst ist.

Der Vermieter muss demnach die Reparatur bezahlen. Das Ventil sei für den Mieter im Alltag uninteressant und unterliege nicht seinem häufigen Zugriff. Somit gehört es nicht in den Bereich der Kleinreparaturklausel. (AmG Neubrandenburg, 104 C 843/18)

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