Für Hartz-IV-Empfänger Klares Konzept für Wohngeld erforderlich

Hannover (wbü) Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil entschieden, dass Städte, Kommunen und Gemeinden, die Hartz-IV-Beziehern auch Wohngeld zahlen, bei der Berechnung dieser zusätzlichen Unterstützung eine klare Grundlage haben müssen.

Es müsse vor allem ein „schlüssiges Konzept“ zur Festlegung des für die Berechnung nötigen Mietzinses vorliegen. (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 6 AS 467/17).

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