Für Hartz-IV-Empfänger Klares Konzept für Wohngeld erforderlich
Hannover (wbü) Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem Urteil entschieden, dass Städte, Kommunen und Gemeinden, die Hartz-IV-Beziehern auch Wohngeld zahlen, bei der Berechnung dieser zusätzlichen Unterstützung eine klare Grundlage haben müssen.
15.08.2019
, 20:47 Uhr
Es müsse vor allem ein „schlüssiges Konzept“ zur Festlegung des für die Berechnung nötigen Mietzinses vorliegen. (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 6 AS 467/17).