Wenig Spielraum bei der Erbschaftssteuer Erbschaftssteuer wird schnell fällig

München (wbü) Ziehen Kinder innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die von den Eltern vermachte Immobilie ein, so sind sie von der Erbschaftsteuer befreit. Ein späterer Einzug hingegen kann nur in Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim führen.

Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. In dem konkreten Fall erbten zwei Brüder das vom Vater bis zu dessen Tod allein bewohnte Zweifamilienhaus. Die Brüder schlossen einen „Vermächtniserfüllungsvertrag“, nach dem einer der beiden das Alleineigentum an dem Haus erhielt. Der Eintrag ins Grundbuch wurde aber erst nach mehr als anderthalb Jahren nach dem Tod des Vaters vorgenommen. Auch holte er erst nach mehr als zwei Jahren Angebote von Handwerkern zur Renovierung des Hauses ein. (BFH, II R 37/16)

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