Unterschiede zwischen Privat- und Büroräumen Keine Tricks bei der Steuer

Berlin · (wbü) Baut ein Steuerberater sein privat genutztes Badezimmer um, so kann er die dabei entstandenen Kosten anschließend nicht als abziehbare Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Das gelte auch in solchen Fällen, in denen knapp 8,5 Prozent der Gesamtfläche als häusliches Arbeitszimmer anerkannt sind. Das bedeutet nicht auch gleichzeitig, dass er 8,5 Prozent der entstandenen Umbaukosten für das private Bad bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend machen könne, entschied der Bundesfinanzhof. (BFH, VIII R 16/15)

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