Streit um eine Klimaanlage Eigentümergemeinschaft muss gefragt werden

München · Eine Eigentümergemeinschaft muss gefragt werden, wenn ein einzelner Eigentümer eine Klimaanlage einbauen will. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im aktuellen Fall wurde die nachträglich eingeholte Erlaubnis von Miteigentümern abgelehnt.

Die Klimaanlage musste wieder abgebaut werden. Der einzelne Eigentümer hatte für die Versorgungsleitungen die Fassade (also ein Teil des Gemeinschafseigentums) durchbohrt und das Gerät – in einer Erdgeschosswohnung angebracht. Auch das optische Erscheinungsbild wurde so beeinträchtigt. (AmG München, 484 C 17510/18)

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