Wenn Unwetter Hausbesitzer aus der Fassung bringen Wenn Unwetter Hausbesitzern zusetzen

Gelsenkirchen · Hausbesitzer sollten sich gegen Schäden schützen. Die Stadt oder Gemeinde haftet nicht für auftretende Folgen duch Starkregen bei Unwettern.

 Unwetter kann man nicht verhindern, aber man kann sich davor schützen.

Unwetter kann man nicht verhindern, aber man kann sich davor schützen.

Foto: dpa-tmn/Georg-Stefan Russew

Unwetter mit extrem viel Regen haben in den vergangenen Jahren immer wieder große Schäden angerichtet und in einigen Fällen sogar Menschenleben gefordert. Auch wenn die Meteorologen prognostizieren, dass die Sommer in Zukunft immer heißer und trockener werden: der nächste Starkregen kommt bestimmt. Haus-Eigentümer sind selbst in der Verantwortung, sich um das Thema zu kümmern. Die jeweilige Stadt oder Gemeinde haften nicht für auftretenbde Schäden, die durch Starkregen entstehen.

Deshalb sollten private Immobilienbesitzer Vorsorge treffen. Dazu gehört, aufkommende Gefahren ernst zu nehmen. Schon der Wetterbericht liefert hierzu wertvolle Hinweise. Die Gefahren lauern an vielen Stellen. So können sturzflutartige Wassermassen auch dort entstehen, wo keine Senke im Gelände ist und auch kein Gewässer verläuft. Hauseigentümer rechnen dann oft nicht mit der Gefahr und werden besonders von den Wassermassen überrascht.

Was aber tun, wenn ein Haus in einem besonders gefährdeten Bereich steht? Dann sollte man sich rechtzeitig über mögliche Überflutungsgefahren informieren, etwa darüber, wie hoch das Risiko am konkreten Ort ist? Helfen kann dabei schon eine Karte, die zeigt, wo etwa in einem Stadtgebiet besondere Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen bestehen. Wie kann man aber nun konkret vorsorgen?

Das Wasser kann direkt von außen oder indirekt über die Kanalisation in die Gebäude gelangen. Beim Schutz vor Oberflächenwasser schaut man zunächst, wie Wasser von außen auf das Grundstück gelangen könnte. Abgehalten werden kann es dann etwa durch Einfassungen, Wälle oder Schwellen. Das Gefälle von Oberflächen sollte von Gebäuden und Anlagen wegführen. Hauseingänge und Lichtschachtoberkanten sollten nach Möglichkeit erhöht sein. Auch wasserdichte Kellerfensterklappen sind ratsam. Wo es möglich ist, sollten auf dem Gelände Mulden geschaffen werden, in die das Flutwasser ablaufen kann. Auf wasserundurchlässige Flächenbefestigungen sollte möglichst verzichtet werden. Allerdings muss auch darauf geachtet werden, dass die Schutzmaßnahmen nicht dazu führen, dass Regenwasser vom eigenen Grund und Boden zum Nachbarn geleitet wird.

Bei Unwetter drohen aber auch Gefahren durch das Wasser aus der Kanalisation. So wird bei Starkregen in vielen Fällen auch die Kanalisation zeitweise komplett geflutet, weil sie die plötzlich auftretenden Wassermassen nicht mehr bewältigen kann. Um dann zu verhindern, dass im Kanal rückgestautes Abwasser in den Keller läuft, müssen Hauseigentümer sich durch eine Rückstausicherung absichern. Sonst bestehe die Gefahr, dass Abwasser aus allen Öffnungen, die tiefer liegen als das Straßenniveau, in Kellerräume oder Souterrainwohnungen eindringt. Dabei ist es sinnvoll, eine solche Sicherung regelmäßig durch einen Fachbetrieb warten zu lassen.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Hauseigentümer gegen plötzliche Schäden durch Wassermassen zu scfhützen. So ist es auch zu empfehlen, sollte Wasser trotzdem in den Keller laufen, Gegenstände nicht direkt auf dem Boden, sondern auf Regalen zu verstauen. Elektrogeräte sollten generell auf einem Podest stehen. Überhaupt sollte in Räumen unterhalb der Straßenebene nichts Wertvolles gelagert werden.

Heizöltanks müssen ohnehin gegen Auftrieb gesichert sein, an Anschlüssen und Öffnungen darf kein Wasser eintreten. Großer Auifwand entsteht, wenn dennoch Heizöl austritt und in das Mauerwerk eindringen kann. Die Folge sind aufwendige Sanierungsmaßnahmen. Schlimmstenfalls kann es sogar dazu kommen, dass das Gebäude abgerissen werden muss.

Was aber tun, wenn das Wasser schon in das Haus eingedrungen ist? Auf keinen Fall darf man die dadurch entstehende Gefahr unterschätzen. Denn schon ein Stromschlag kann tödlich sein. Sollten sich zudem Türen nicht mehr öffnen lassen, droht sogar der Tod durch Ertrinken. Gefährlich können auch Chemikalien sein, die ins Wasser gelangt sind. Immobilienbesitzer können sich bei ihrem Abwasserbetrieb erkundigen, der einen gesetzlichen Beratungsauftrag hat, oder bei der nächstgelegenen Verbraucherzentrale. Auch Versicherungen informieren, die gegen Elementarschäden versichern.

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