Arbeitsrechtsurteil Keine Teilzeit mit Ferienpause

Frankfurt/Nürnberg · () Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern. Arbeitgeber müssen aber nicht jedem Modell zur Verteilung der Arbeitszeit zustimmen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az.

6 Sa 110/19). Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Arbeitnehmer zur Ferienzeit im August maximal zehn bis 15 Tage Urlaub nehmen können, damit der Betrieb normal weiterlaufen könne und nicht gefährdet werde. Ein Arbeitnehmer in Teilzeit könne daher nicht darauf bestehen, das ganze Jahr über Vollzeit zu arbeiten und dann einen komplett freien Monat in der Ferienzeit fordern. Dies verhindere, dass die anderen Mitarbeiter die gleichen Chancen auf Urlaub im August hätten, urteilten die Richter. Damit überwogen aus Sicht des Gerichts eindeutig die betrieblichen Gründe das persönliche Interesse des Klägers.

(dpa)
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