Pflichten im Krankheitsfall Pflichten kranker Arbeitnehmer

Düsseldorf · Wer krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, hat zwei Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber: die Nachweis- und die Anzeigenpflicht, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärt.

Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber auf jeden Fall unmittelbar über die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer informieren – und diese später per ärztlichem Attest nachweisen.

(dpa)
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