Arbeitsrecht Überstunden sind in einem echten Notfall Pflicht

Köln · () Ob man Überstunden machen muss oder nicht, hängt vom Arbeitsvertrag ab. „Wenn das im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, muss der Arbeitnehmer das nicht tun – außer in Notfällen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Eine solche Ausnahmesituation sollte „wirklich nur in ganz dramatischen Fällen“ vorliegen. Etwa, wenn an einem Freitagabend alle Kühlautomaten im Einzelhandel ausfallen oder der Betrieb brenne. In den meisten Verträgen ist eine gewisse Zahl an Überstunden aber ohnehin festgeschrieben. Auch ohne Notfall müssen Beschäftigte dann länger arbeiten. „Arbeitszeitrechtlich darf man pro Woche nur 48 Stunden arbeiten. Daraus ergibt sich die natürliche Grenze nach oben.“

(dpa)
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