Gerichtsurteil Sperrzeit droht auch im Pflegefall
Karlsruhe/Düsseldorf · () Wer seinen Job aufgibt, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, muss unter Umständen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: 11 AL 1152/19). Zwar könne die Pflege eines nahen Angehörigen laut Gericht einen wichtigen Grund für die Aufgabe eines Arbeitsplatzes darstellen.
27.12.2019
, 20:04 Uhr
Dazu müsse man aber zuvor alle möglichen Unterstützungsleistungen ausschöpfen, etwa eine Pflegestufe beantragen.