Gerichtsurteil Sperrzeit droht auch im Pflegefall

Karlsruhe/Düsseldorf · () Wer seinen Job aufgibt, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, muss unter Umständen mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: 11 AL 1152/19). Zwar könne die Pflege eines nahen Angehörigen laut Gericht einen wichtigen Grund für die Aufgabe eines Arbeitsplatzes darstellen.

Dazu müsse man aber zuvor alle möglichen Unterstützungsleistungen ausschöpfen, etwa eine Pflegestufe beantragen.

(dpa)
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