Arbeitsrechtsurteil Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaub warnen

Berlin · () Urlaub kann nicht in Form einer dauerhaft verkürzten Arbeitszeit, also stundenweise gewährt werden. Außerdem müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.

Nur dann kann der Anspruch darauf tatsächlich erlöschen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 242/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

 In der Begründung führten die Richter aus, dass Arbeitgeber sich unrechtmäßig bereichern könnten, wenn der Jahresurlaub einfach so verfallen könne.

(dpa)
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