Arbeitsrechtsurteil Arbeitgeber muss vor Verfall von Urlaub warnen
Berlin · () Urlaub kann nicht in Form einer dauerhaft verkürzten Arbeitszeit, also stundenweise gewährt werden. Außerdem müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.
06.09.2019
, 20:04 Uhr
Nur dann kann der Anspruch darauf tatsächlich erlöschen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 242/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In der Begründung führten die Richter aus, dass Arbeitgeber sich unrechtmäßig bereichern könnten, wenn der Jahresurlaub einfach so verfallen könne.