Urlaub in der Probezeit Urlaub gibt es auch in der Probezeit

Leipzig · () Darf der Arbeitgeber in der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen? Grundsätzlich haben Arbeitnehmer auch während einer Probezeit, also den ersten sechs Monaten im Job, Anspruch auf Urlaub. Ob und wann der Arbeitgeber den Urlaub gewährt, unterliegt seiner sogenannten „billigen Ermessensentscheidung“, sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Leipzig.

Der Urlaub müsse vom Arbeitgeber gewährt werden. Dabei müssen die Wünsche des Arbeitnehmers nicht zwingend berücksichtigt werden.

(dpa)
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