Spanair-Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Berlin. Die spanische Fluggesellschaft Spanair ist pleite. Die Airline, die auch Deutschland anfliegt, beantragte gestern offiziell Insolvenz, nachdem sie schon am Freitag den Betrieb eingestellt hatte. Spanischen Medien zufolge waren am Wochenende mindestens 22 000 Passagiere betroffen, hunderte Fluggäste saßen fest

Berlin. Die spanische Fluggesellschaft Spanair ist pleite. Die Airline, die auch Deutschland anfliegt, beantragte gestern offiziell Insolvenz, nachdem sie schon am Freitag den Betrieb eingestellt hatte. Spanischen Medien zufolge waren am Wochenende mindestens 22 000 Passagiere betroffen, hunderte Fluggäste saßen fest. Passagiere der insolventen Fluggesellschaft haben prinzipiell keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ersatz für ausgefallene Flüge. Darauf weist die Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Für Airlines gebe es keine Insolvenzabsicherung, wie sie für Reiseveranstalter vorgeschrieben ist. "Da gibt es leider einen großen Unterschied." Die Verbraucherzentralen forderten schon lange Nachbesserungen. Fluggästen bleibe nur die Möglichkeit, ihre Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend zu machen, erläuterte Wagner. In den Beziehungen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren gelten demnach die selben Grundregeln wie in jedem anderen Geschäftsverkehr auch: Wer eine Leistung im Voraus bezahlt, muss generell mit dem Risiko leben, im Fall einer plötzlichen Insolvenz mit leeren Händen dazustehen. afp

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