Wie sichert man seinen letzten Willen ab?

Saarlouis. Mit den Möglichkeiten, noch zu Lebzeiten die Angelegenheiten nach dem Tod zu regeln, beschäftigt sich ein öffentlicher Vortrag in der Victor's Residenz Saarlouis am Mittwoch, 24. November, ab 18 Uhr. Der Vollzug des letzten Willens kann durch die Anordnung einer "Testamentsvollstreckung" sichergestellt werden

Saarlouis. Mit den Möglichkeiten, noch zu Lebzeiten die Angelegenheiten nach dem Tod zu regeln, beschäftigt sich ein öffentlicher Vortrag in der Victor's Residenz Saarlouis am Mittwoch, 24. November, ab 18 Uhr. Der Vollzug des letzten Willens kann durch die Anordnung einer "Testamentsvollstreckung" sichergestellt werden. Mit dieser kann der Verstorbene seinem Willen noch weit über seinen Tod hinaus, etwa bei der Vermögensverwaltung und -abwicklung, Geltung verschaffen. Die Testamentsvollstreckung ist insbesondere bei schwierigen Nachlassverhältnissen zu empfehlen. Zum Beispiel, um Nachlassbeteiligte zu überwachen, wenn sich Erben (oder Vermächtnisnehmer) nicht einigen können, zur Vermögensverwaltung oder um besondere Vorstellungen des Erblassers (Verstorbenen) sicherzustellen. Da dem Testamentsvollstrecker weitreichende Rechte übertragen werden, sollte man sich sorgfältig überlegen, wen man einsetzt. Referent ist der Saarlouiser Rechtsanwalt Dietmar Benne. Der Eintritt ist kostenlos. redAnmeldung unter Telefon (0 68 31) 8 90 30.

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