Weitere Anklage gegen Merzigs frühere Kulturmanagerin

Saarbrücken/Merzig. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat jetzt eine weitere Anklage wegen Untreue gegen Martina M. (44), Ex-Kulturmanagerin der Stadt Merzig, erhoben. Die frühere Kulturamtsleiterin war erst im November letzten Jahres wegen Untreue in 30 Fällen vom Saarlouiser Schöffengericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden

Saarbrücken/Merzig. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat jetzt eine weitere Anklage wegen Untreue gegen Martina M. (44), Ex-Kulturmanagerin der Stadt Merzig, erhoben. Die frühere Kulturamtsleiterin war erst im November letzten Jahres wegen Untreue in 30 Fällen vom Saarlouiser Schöffengericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt.Mit der jetzt erhobenen Anklage wirft die Staatsanwaltschaft der promovierten Kunsthistorikerin vor, sie habe im Rahmen ihrer früheren Tätigkeit für die Stadt Merzig in insgesamt 36 Fällen Rechnungen in einer Gesamthöhe von etwa 49 000 Euro für die Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes abgerechnet, obwohl "tatsächlich kein Bezug zu diesem Projekt stand". Thomas Reinhardt, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft: "Die vorgelegten Rechnungen stellten sich als jeweils gefälscht heraus." Die Ermittler gehen davon aus, dass die frühere Kulturamtsleiterin die Rechnungsbeträge teilweise an sich selbst hat auszahlen lassen. Zum weitaus größten Teil sei das Geld an verschiedene Handwerker gezahlt worden, die "tatsächlich Leistungen für die Stadt Merzig, jedoch in anderen Zusammenhängen" erbracht hätten.

Managerin wollte Lücken stopfen

Demnach soll die Kulturmanagerin mit dem Geld, das im städtischen Etat für das Denkmalschutz-Projekt vorgesehen war, Finanzlücken bei anderen Projekten gestopft haben, die ebenfalls in ihrem Zuständigkeitsbereich standen. Die jetzt angeklagten Vorfälle ereigneten sich, so Reinhardt, in den Jahren 2006 und 2007. Im Jahr 2008 ist M. aus den Diensten der Stadt ausgeschieden, nachdem die finanziellen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Kulturveranstaltungen aufgefallen waren.

Im Prozess im November vor dem Saarlouiser Amtsgericht hatte der Richter in der Urteilsbegründung argumentiert, die Angeklagte, die Belege und ungeöffnete Briefe gehortet hatte, sei wegen Depressionen für ihr Tun nur eingeschränkt verantwortlich gewesen. Sie hatte etwa Belege manipuliert und im Kulturetat ein Loch von einer halben Million Euro hinterlassen.

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