Was Busfahrer in der Lohntüte haben

St Wendel · Was verdienen Fahrer nach den unterschiedlichen Verträgen? Wie lange müssen sie Buskunden umherkutschieren? Und bekommen sie Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Die SZ dröselt die Tarife ein wenig auf.

Welchen Tarifvertrag sollen Busunternehmer anwenden, wenn sie im St. Wendeler Land den Zuschlag fürs Liniennetz bekommen? Während die SPD im Kreistag einen der zurzeit drei im Saarland gültigen Flächentarife für die europaweite Ausschreibung durch das Landratsamt fordert, reicht der CDU als Mehrheitsfraktion das saarländische Tariftreuegesetz (wir berichteten). Dies ermöglicht dem Bewerber, aus Tarifverträgen auszuwählen. Doch wo liegen Unterschiede?

Nach SZ-Recherchen bestehen unter anderem abweichende Stundenlöhne und Arbeitszeiten. Demnach liegt die Wochenarbeitszeit bei Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag Nahverkehr (TVN) entlohnt werden, bei 38,5 Stunden. Diesen Vertrag schloss die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi mit den kommunalen Arbeitgebern. Darunter auch im Landkreis Neunkirchen. Dort gibt es die Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) als städtische Gesellschaft. Im Landkreis St. Wendel verkehren private Anbieter wie die Weiskircher Firma Behles sowie Deutsche-Bahn-Tochter Saar-Pfalz-Bus.

Ist der Tarifvertrag bei Saar-Pfalz-Bus dem TVN angegliedert, beziehen Mitarbeiter privater Unternehmen entweder nach Haustarifen oder dem Flächentarif Gehalt, den einige Private mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) abschlossen. Letzterer sieht 42 Stunden Wochenarbeitszeit vor.

Der Bruttolohn ist gleichfalls verschieden. So liegt er ab Januar beim TVN-Abschluss bei 12,43 Euro je Stunde, 12,02 Euro sind es bei dem GÖD-Vertrag.

Nachtzuschläge beziehen Mitarbeiter sowohl des GÖD- als auch Verdi-Vertrags zwischen 21 und sechs Uhr. Die Unterschiede: Mindestens anderthalb Stunden muss ein GÖD-Busfahrer gearbeitet haben, um Anspruch auf die Pauschale von zusätzlich vier Euro pro Dienst zu erlangen. Verdi handelte mit der Arbeitgeberseite Folgendes aus: 20 Prozent vom Nettolohn, maximal fünf Stunden werden angerechnet. Um den Zuschlag zu bekommen, muss der Mitarbeiter mindestens 30 Minuten im Dienst sein.

Weihnachts- und Urlaubsgeld



Der GÖD-Vertrag sieht kein Weihnachtsgeld vor. Beim Verdi-Kontrakt sind es 200 Euro. Urlaubsgeld wird bei GÖD pro Tag berechnet: 20 Euro; macht bei 30 Urlaubstagen 600 Euro. TVN hat eine Urlaubspauschale von 200 Euro bei ebenfalls 30 Tagen.

Hintergrund: Der Landkreis muss Busstrecken europaweit ausschreiben. Der Anbieter soll dann 2016 starten. Die Suche kann der Kreis an Bedingungen wie Gehaltsstandards knüpfen.

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