Gewerkschaft GöD wirft Busunternehmern Lohnbetrug vor

Saarbrücken · Die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GöD) fährt gegen die privaten Busunternehmer im Saarland schwere Geschütze auf. Sie wirft ihnen einer GöD-Mitteilung zufolge vor, gegen das Saarländische Tariftreuegesetz (STTG) zu verstoßen und den Busfahrern Leistungen aus dem Tarifvertrag vorzuenthalten, den die GöD mit dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) abgeschlossen hat.

Außerdem seien "Verstöße gegen Ruhezeiten der Fahrer Teil der Dienstplangestaltung bei privaten Omnibusunternehmen", so GöD-Geschäftsführer Nico Caló.

Die Betriebe würden beispielsweise - entgegen der Tarifzusage - zu wenig oder kein Urlaubsgeld zahlen oder die Betriebszugehörigkeit nicht berücksichtigen. Außerdem würden sie den Mitarbeitern das Mindestentgelt und die Vermögenswirksamen Leistungen vorenthalten. "Wir prüfen rechtliche Schritte bis hin zur Strafanzeige gegen private Omnibusunternehmen, um diese Form der Wettbewerbsverzerrung auf Kosten der Beschäftigten zu unterbinden". Denn dies verstoße auch gegen das STTG, das Tariftreue und Mindestentlohnung vorschreibe, um öffentliche Beförderungsaufträge zu erhalten. Vom LVS war gestern keine Stellungnahme zu bekommen.

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