Leserbrief Gegenseitige Rücksichtnahme?

Leinenzwang für Hunde

Die Beschwerdeführer, die sich gegenüber dem Ortsvorsteher Thomas Reuter äußerten, vergaßen sicher  nur zu erwähnen, dass eine bedeutende Zahl von Fußgängern, die den Prims-Theel-Erlebnisradweg nutzen, zugleich auch Hundeführer sind. Ich zählte an einem Tag zehn Hundeführer, von denen neun ihre Hunde nicht angeleint hatten und ein Hundeführer eine meterlange Dressurleine nutzte, was rechtlich als nicht angeleint gilt. Die Ortsvorsteher der Anliegergemeinden Lebach, Schmelz und Nalbach haben bei Eröffnung des Radwegs auf die ganzjährige Anleinpflicht für Hunde auf dem Radweg hingewiesen. Wie gesagt – gegenseitige Rücksichtnahme!

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