Hunde müssen im Wald jetzt angeleint werden

Lebach · Die saarländische Landesregierung hat kürzlich das neue Jagdgesetz verabschiedet. Darin stehen Neuerungen für Jagdpächter, aber auch für die übrigen Waldbenutzer. Über diese Neuerungen informierte Christian Michel, Jagdpächter und Naturschutzbeauftragter der Stadt Lebach für den Stadtteil Landsweiler.

Neu im Jagdgesetz ist ein Verbot für Jäger, wildernde Hunde und Katzen erschießen zu dürfen. "Bislang", so Michel, "war dies grundsätzlich erlaubt, jedoch in meinem Jagdbezirk innerhalb der vergangenen 30 Jahre nie zur Anwendung gekommen". Insofern sehe er in dieser Bestimmung keine Einschränkungen für die Jäger.

Anleinpflicht für Hunde

Für eine recht umfassende neue Vorschrift hat er sich allerdings auch selbst in seinem Verband eingesetzt, nämlich die Anleinpflicht für Hunde. Grundsätzlich, so Michel, sei nach seiner Einschätzung in den letzten Jahren eine deutliche Zunahme an Hunden und Hundehaltern zu verzeichnen.

"Meistens vernünftig"

"Viele sind dabei vernünftig genug, ihre Hunde entweder sowieso angeleint zu lassen oder haben sie so unter Kontrolle, dass das Wild vergleichsweise wenig gestört wird", berichtet er. Allerdings sei auch immer wieder zu beobachten, dass Halter ihre Tiere nicht mehr unter Kontrolle hätten, wenn diese ein wildes Tier erspähten. Und das dürfe eben nicht sein, insbesondere nicht in der vom Gesetzgeber festgelegten Brut,- Setz- und Aufzuchtzeit zwischen dem 1. März und dem 30. Juni.

In dieser Zeit sind die Hunde nun grundsätzlich auch im Wald angeleint zu lassen. Ausnahmen macht das Gesetz bei Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs- und Suchhunden. Befreit von dieser Anleinpflicht sind allerdings auch diejenigen Hunde, die zuverlässig den Bereich der Wege nicht verlassen.

Entscheidend kommt es hier darauf an, dass ein Hund, der neben dem Weg läuft, sich jederzeit im Blickfeld der den Hund führenden Person befindet und von dieser zuverlässig abgerufen und bei Bedarf direkt angeleint werden kann.

Gehorsam ist wichtig

Insofern werden Hunde, die gehorsam sind und Wildtiere nicht beunruhigen oder gefährden, in ihrer Freiheit auch weiter nicht beschränkt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort