Gericht spricht Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei

Saarbrücken/Neunkirchen. Ein 53-jähriger Fleischermeister aus dem Landkreis Neunkirchen ist am Freitag von der großen Jugendkammer des Landgerichts vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Anklage hatte dem Mann sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Zweimal soll er sich an einem 16-jährigen Jungen vergangen haben. Beide wohnten im selben Haus in verschiedenen Stockwerken

Saarbrücken/Neunkirchen. Ein 53-jähriger Fleischermeister aus dem Landkreis Neunkirchen ist am Freitag von der großen Jugendkammer des Landgerichts vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Anklage hatte dem Mann sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Zweimal soll er sich an einem 16-jährigen Jungen vergangen haben. Beide wohnten im selben Haus in verschiedenen Stockwerken. Der Junge brachte dem Frührentner das Essen. Bei dieser Gelegenheit soll der 53-Jährige den Jungen unter Drohungen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Die Mutter des Jungen hatte den Fleischermeister bei der Polizei angezeigt. Sie fand auf dem Handy ihres Sohnes Nachrichten des Angeklagten, in denen er ihm seine Liebe gestand. Zu dem Vorwurf wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Er berichtete nur über seinen Lebenslauf. Nach einer Lehre als Metzger bildete er sich weiter und erwarb den Meisterbrief. Zuletzt war er in leitender Stellung in einem Fleischwarenbetrieb angestellt. Er war zweimal verheiratet und hat drei Kinder. Nach einem Nervenzusammenbruch unternahm er einen Selbstmordversuch und ist seitdem in Rente. Mit 400-Euro-Jobs bessert er sein Einkommen auf.Die Zeugenaussage des inzwischen 18-jährigen jungen Mannes fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dabei sollen sich anhand seiner Aussagen Zweifel an der Schuld des Angeklagten ergeben haben. Selbst der Staatsanwalt war am Ende der Verhandlung nicht mehr von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Er und die Verteidigung plädierten auf Freispruch. Dem folgte in seinem Urteil auch das Gericht.

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