Der Ärger mit der Anerkennung

Bologna · Zehntausende deutsche Studenten gehen jedes Jahr mit dem Austauschprogramm Erasmus ins Ausland. Doch viele plagt die Frage: Wie gehe ich am besten vor, um meine Studienleistungen anrechnen zu lassen?

 Dominik Heuß macht ein Erasmus-Semester in Bologna. Seine Kurswahl hat er mit seiner Heimatuniversität in Würzburg und Gasthochschule in einer Lernvereinbarung festgehalten. Foto: Beck

Dominik Heuß macht ein Erasmus-Semester in Bologna. Seine Kurswahl hat er mit seiner Heimatuniversität in Würzburg und Gasthochschule in einer Lernvereinbarung festgehalten. Foto: Beck

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Italien sollte es sein, da war Dominik Heuß sich von Anfang an sicher. Der Lehramtsstudent mit den Fächern Sport und Englisch studiert an der Universität Würzburg. Ein Jahr im norditalienischen Bologna klang für ihn verlockend. Euphorisch begann der 25-Jährige die Vorbereitung seines Auslandsaufenthaltes rund ein Jahr im Voraus. Schon bald sah er sich einem großem Papierstapel gegenüber. Wer woanders studieren möchte, seine Studienleistungen aber zuhause anrechnen lassen will, muss einiges beachten.

Um keine Probleme zu bekommen, ist es wichtig, bereits bei der Planung des Auslandsaufenthalts Kontakt mit den Stellen aufzunehmen, die später die Anerkennung regeln, rät Bastian von Jarzebowski vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Für die Anerkennung sei es außerdem hilfreich, wenn der Studiengang im Ausland dem zu Hause ähnlich ist. Das sollten Studenten bei der Wahl der ausländischen Uni beachten. Gut sei auch, mit ehemaligen Erasmusstudenten zu sprechen, um die passende Uni zu finden, sagt Claudia Wernthaler von der Ludwig-Maximilians-Universität München .

Nachdem man sich für eine Gasthochschule entschieden hat, kommt der komplizierte Teil: Welche Kurse belege ich? "Einige Institutionen verfügen über eine Datenbank, in der die bisher an der Hochschule erfolgten Anerkennungen von Studienleistungen abgefragt werden können", erzählt von Jarzebowski.

Als nächstes laden Studenten sich auf der Webseite der Gastuni die Kursbeschreibungen herunter und vergleichen sie mit den Lehrveranstaltungen des Heimatstudiengangs. Werden die gleichen Themen gelehrt? Heuß hat mit seiner Heimatuni und der Gasthochschule nach der Kurswahl ein sogenanntes Learning Agreement unterzeichnet. In diesem wurde festgehalten, welche Kurse er belegt, welche Sprachkenntnisse er besitzt und welche Personen an den beiden Unis für ihn zuständig sind. Studenten sind bei der Anrechnung ihrer Credits in der Informationspflicht gegenüber der Heimatuni. Das heißt, sie müssen nachweisen können, was sie gelernt und in den Lehrveranstaltungen gemacht haben. Deshalb müssen Immatrikulationsbescheinigungen, Leistungsnachweise, Learning Agreement, Modulbeschreibungen und Notenspiegel sorgfältig aufbewahrt werden.

Hilft das alles nichts, können sich Studenten auf die Lissabon-Konvention berufen, erklärt von Jarzebowski vom DAAD. Sie wurde bereits 1997 von 55 Staaten unterzeichnet. In Deutschland ist sie 2007 in Kraft getreten. Sie besagt, dass die Hochschule im Falle einer Nichtanerkennung einen wesentlichen Unterschied zur geforderten Leistung im Heimatstudiengang nachweisen muss.

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