Der Kassen-Bonus ist für Finanzämter tabu

Saarbrücken · Bestimmte Bonuszahlungen von Krankenkassen sind für das Finanzamt tabu. Die Krankenkasse IKK Südwest weist jetzt, da sich viele um ihre Steuererklärung kümmern, auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr hin.

 Vordruck für die SteuererklärungLocation:Köln

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Foto: dpa (Symbolbild)

Darunter fielen insbesondere Bonusleistungen, die den Versicherten für gesundheitsbewusstes Verhalten gewährt werden. Krankenkassen müssten zwar die Bonuszahlungen bis zum 28. Februar eines Jahres beim jeweiligen Finanzamt melden. Ausgenommen davon seien jedoch Zahlungen aus Bonusprogrammen. Bei diesen würden Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten seien.

Dazu zählen laut Auskunft der IKK Südwest zum Beispiel Erstattungen für private Gesundheitskosten etwa von Brillen und Kontaktlinsen, Fitnessstudio oder Zahnersatz. Barauszahlungen seien aber nach wie vor dem Finanzamt gegenüber meldepflichtig und würden auf die Sonderausgaben in vollem Umfang angerechnet.

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