Beckinger Talstraße drei Tage lang voll gesperrt

Beckingen · Die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung der Talstraße in Beckingen sind abgeschlossen. Die finalen Asphaltarbeiten erfordern laut Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) eine dreitägige Vollsperrung der Straße.

 Die Talstraße erhält eine neue Asphaltdecke. Foto: Ruppenthal

Die Talstraße erhält eine neue Asphaltdecke. Foto: Ruppenthal

Foto: Ruppenthal

Seit Anfang September führen der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) und die Gemeinde Beckingen vorbereitende Arbeiten zur Sanierung der Talstraße (L 156) in Beckingen aus. Nachdem diese weitgehend abgeschlossen sind, können die Asphaltarbeiten folgen. Sie sollen mit Rücksicht auf den Schülerverkehr am 5. Dezember erst um 8 Uhr beginnen und bis einschließlich 7. Dezember dauern.

Betroffen ist der Abschnitt zwischen den Einmündungen Brückenstraße und Schwarzer Weg. Während der Bauzeit ist aus Gründen der Arbeitsstätten- und Verkehrssicherheit eine Vollsperrung des Streckenabschnitts notwendig. Die Fahrbahnbreite bietet laut LfS für eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung nicht ausreichend Platz.

Die Umleitungsstrecke verläuft über die Waldstraße und die Friedhofstraße nach Haustadt. Die Gegenrichtung ist entsprechend ausgeschildert. Ab dem 8. Dezember sollen die weiteren Bauabschnitte unter halbseitiger Verkehrsführung mit Ampelschaltung in Fahrtrichtung Haustadt folgen. Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit dem Träger des ÖPNV abgestimmt. Über Änderungen des Fahrplans informiert der Linienbetreiber Saar-Pfalz-Bus GmbH vor Ort. Die Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke ist während der Bauzeit eingeschränkt.

Über Beeinträchtigungen wird das vom LfS beauftragte Tiefbauunternehmen die Anlieger vor Ort mit Handzetteln informieren. Der LfS rechnet mit geringfügigen Verkehrsstörungen. Wichtiger Hinweis des LfS: Die Fahrbahnsanierung kann nur bei geeigneter Witterung durchgeführt werden. Die Entscheidung, ob wie geplant gebaut wird, kann erst getroffen werden, wenn die Wetterprognose zuverlässige Daten liefert. Bei Frost oder heftigen Niederschlägen muss die Maßnahme verschoben werden.

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